Cannabis-Social-Club: Legal anbauen
Cannabis-Social-Club: Legal anbauen
Du hast deinen Cannabis-Social-Club schon gegründet und offiziell angemeldet? Der Bund hat jetzt die Regulierungen zum Anbau von Cannabis innerhalb eines Vereins herausgegeben. Doch die Anforderungen sind hart. Für den Anbau benötigst du eine zusätzliche Erlaubnis. Wie du diese Erlaubnis beantragst und was du dafür erfüllen müsst, erklären wir dir hier.
Mitgliederanforderungen
Cannabis-Social-Clubs in Deutschland müssen strenge Kriterien bezüglich ihrer Mitglieder erfüllen. Nur wer die Mitgliederanforderungen erfüllt, kann auch eine Anbaugenehmigung erhalten. Ein Club darf höchstens 500 Mitglieder haben. Jedes Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Satzung des Clubs muss eine Mindestmitgliedschaftsdauer von drei Monaten vorsehen. Diese Regeln zielen darauf ab, den grenzüberschreitenden Drogentourismus zu vermeiden und sicherzustellen, dass nur in Deutschland ansässige Personen die Vorteile des Cannabis-Anbaus nutzen können.
Abstandsregelungen
Die Anbaufläche muss bestimmte Abstände zu sensiblen Einrichtungen einhalten. Es ist vorgeschrieben, mindestens 200 Meter entfernt von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen zu halten. Diese Regelung dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und soll verhindern, dass Cannabis-Anbau in deren unmittelbarer Nähe stattfindet.
Erlaubniserteilung
Um eine Erlaubnis für den Anbau von Cannabis zu erhalten, muss ein Cannabis-Social-Club verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die vertretungsberechtigten Personen des Clubs müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein und die notwendige Zuverlässigkeit im Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen nachweisen. Der Club muss zudem sicherstellen, dass das innerhalb seines Besitztums befindliche Cannabis ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt ist. Darüber hinaus muss der Club gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften eingehalten werden. Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch und in deutscher Sprache bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen und muss die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Nachweise enthalten.
Versagung der Erlaubnis
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn ein Vorstandsmitglied des Cannabis-Social-Clubs nicht zuverlässig ist. Insbesondere darf ein Vorstandsmitglied keine einschlägigen Vorstrafen haben, die Drogendelikte (außer für Handlungen, die nach dem Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind) oder Delikte, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung stehen, umfassen. Außerdem müssen Vorstandsmitglieder und andere vertretungsberechtigte Personen Mitglieder des jeweiligen Clubs sein.
Besondere Regelungen für Anbauflächen
Die Erlaubnis kann auch verweigert werden, wenn die Anbauflächen oder Gewächshäuser des Cannabis-Social-Clubs in einem baulichen Verbund mit den Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Clubs stehen, beispielsweise in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex. Ebenso kann die Erlaubnis versagt werden, wenn die Anbauflächen des Clubs in unmittelbarer Nähe zu denen anderer Clubs liegen. Diese Regelungen sollen verhindern, dass mehrere Cannabis-Social-Clubs denselben Ort nutzen, um kommerzielle Großanbauflächen oder Plantagen zu schaffen. Das Ziel ist es, einen kleinräumigen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder zu ermöglichen und kommerzielle Aktivitäten auszuschließen.
Antrag stellen
Wenn du all diese Regeln erfüllen kannst, dann kannst du deinen Antrag mit folgenden Unterlagen einreichen:
Benötigte Unterlagen für den Antrag der Anbauvereinigung auf Erteilung der Erlaubnis
- Kontaktdaten der Anbauvereinigung:
- Name
- Telefonnummer
- Elektronische Kontaktdaten
- Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
- Registerdaten:
- Zuständiges Registergericht
- Registernummer der Anbauvereinigung
- Vorstandsmitglieder und vertretungsberechtigte Personen:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Elektronische Kontaktdaten
- Angaben zu entgeltlich Beschäftigten mit Zugang zu Cannabis:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Elektronische Kontaktdaten
- Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte (nicht älter als drei Monate):
- Für jedes im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglied
- Für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung
- Mitgliederanzahl der Anbauvereinigung
- Lage des befriedeten Besitztums:
- Ort
- Straße und Hausnummer
- Gegebenenfalls Flurbezeichnung, Gebäude und Gebäudeteil
- Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser:
- In Hektar oder Quadratmeter
- Voraussichtlich angebaute und weitergegebene Mengen Cannabis:
- Getrennt nach Marihuana und Haschisch
- In Gramm pro Jahr
- Sicherungs- und Schutzmaßnahmen:
- Darlegung der getroffenen oder geplanten Maßnahmen
- Präventionsbeauftragter:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Elektronische Kontaktdaten
- Nachweis der Beratungs- und Präventionskenntnisse
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Fazit
Wir spekulieren hier mal, aber aufgrund der strengen Anforderungen wird die Anzahl der Cannabis-Social-Clubs, die die Erlaubnis erhalten, wahrscheinlich begrenzt sein. Nur gut organisierte und finanzstarke Clubs mit klaren Strukturen und qualifiziertem Personal werden die Voraussetzungen erfüllen können. Viele Clubs werden wohl an den hohen bürokratischen Anforderungen scheitern.
Aber lass dich davon nicht entmutigen! Immerhin haben wir es schon soweit geschafft und wenn nichts geht, kannst du ja immer noch ganz privat 3 Pflanzen für deinen Eigenkonsum ziehen.
Die vollständigen FAQs zum Cannabis-Gesetzt findest du übrigens hier.