Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
Sonntagabends entspannt das Wochenende mit einem Joint ausklingen lassen und am Montagmorgen mit dem Auto zur Arbeit? Dieses Szenario hat für viele Kiffer bis vor kurzem noch einen faden Beigeschmack gehabt. Mit der bisherigen Nulltoleranzgrenze wäre hier jeder Kiffer durch den Drogentest gefallen. Doch mit der Legalisierung von Cannabis müssen auch die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr neu gedacht werden. Der Bundestag hat kürzlich die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr neu geregelt. Was genau dabei rausgekommen ist, verraten wir euch hier.
Der neue THC-Grenzwert
Bisher galt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Ab sofort liegt dieser Wert bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren bleibt der alte Grenzwert bestehen. Diese Anpassung soll eine Balance schaffen zwischen Verkehrssicherheit und der Realität des Cannabiskonsums.
THC-Abbau: Wie lange bleibt man „high“?
THC, der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis, entfaltet seine stärkste Wirkung etwa 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum und klingt nach drei bis vier Stunden ab. Gelegenheitskonsumenten können den neuen Grenzwert bereits nach einigen Stunden unterschreiten. Für regelmäßige Konsumenten hingegen kann sich THC im Körper anreichern, was bedeutet, dass sie auch Tage bis Wochen nach dem letzten Joint noch positive Tests haben können.
Autofahren nach dem Kiffen
Das Wichtigste zuerst: Autofahren unter dem Einfluss von THC bleibt verboten. Wer gelegentlich kifft, sollte nach ein paar Stunden wieder fahrtüchtig sein. Regelmäßige Konsumenten, die ein- oder mehrmals täglich rauchen, müssen jedoch damit rechnen, den Grenzwert auch nach mehreren Tagen noch zu überschreiten. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Professor Matthias Graw, betont, dass die neue Regelung für Vielkiffer kaum Vorteile bringt, da sie weiterhin hohe THC-Werte im Blut haben werden.
Strafen bei Überschreitung des Grenzwertes
Bei erstmaliger Überschreitung des neuen Grenzwertes drohen 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen, in der Regel etwa 1.000 Euro. Für Fahranfänger gilt ein striktes Cannabis-Verbot am Steuer. Wer aufgrund einer Erkrankung und dem Konsum von medizinischem Cannabis den Grenzwert erreicht, muss keine Strafe befürchten.
Vergleich mit Alkohol
Interessant ist der Vergleich mit Alkohol: Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter entspricht in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Doch anders als Alkohol, der komplett abgebaut wird, kann sich THC bei häufigem Konsum im Körper ansammeln und länger nachweisbar bleiben.
Polizeikontrollen und Testverfahren
Ein Problem bei der Kontrolle: Die derzeitigen Geräte der Polizei können nur feststellen, ob Cannabis konsumiert wurde, nicht aber die genaue Menge im Blut. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Speicheltests als Vorscreening einzusetzen, um den aktuellen Konsum zu messen. Bei Anzeichen von Ausfallerscheinungen soll aber weiterhin eine Blutprobe genommen werden.
Fazit
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr schaffen zwar mehr Klarheit, bleiben in der Praxis aber lediglich ein Versuch, die Balance zwischen Sicherheit und Realität zu wahren. Während Gelegenheitskonsumenten durch den höheren Grenzwert profitieren könnten, bleibt für regelmäßige Kiffer die Gefahr, den Grenzwert zu überschreiten, bestehen. Die Polizei wird in Zukunft wohl auf bessere Testverfahren zurückgreifen müssen, um die neuen Regelungen effizient umzusetzen.