Was bleibt trotz der Legalisierung von Cannabis verboten?
Was bleibt trotz der Legalisierung von Cannabis verboten?
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist zweifellos ein bedeutender Schritt in der Drogenpolitik des Landes. Ab dem voraussichtlich 1. April 2024 dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabis für den eigenen Verbrauch besitzen und anbauen. Doch trotz dieser Liberalisierung bleiben einige Aspekte im Zusammenhang mit Cannabis weiterhin verboten.
Gewerbsmäßiger Verkauf bleibt illegal
Eine der wichtigsten Einschränkungen der Cannabis-Legalisierung betrifft den gewerbsmäßigen Verkauf. Trotz der Erlaubnis für den persönlichen Besitz und Anbau von Cannabis bleibt der kommerzielle Handel vorerst illegal. Das bedeutet, dass der Verkauf von Cannabisprodukten in Geschäften oder durch kommerzielle Anbieter weiterhin untersagt ist. Diese Regelung zielt darauf ab, den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen und den Konsum zu kontrollieren.
Obwohl der private Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen erlaubt ist, gibt es Einschränkungen für nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen oder „Social Clubs“. Diese dürfen zwar Cannabis an ihre Mitglieder abgeben, jedoch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Jeglicher gewerbsmäßige Verkauf durch diese Vereinigungen bleibt illegal.
Öffentlicher Konsum mit Einschränkungen
Das Rauchen von Cannabis bleibt trotz der Teillegalisierung an bestimmten Orten verboten. Insbesondere ist der öffentliche Konsum in sensiblen Bereichen wie Schulen, Sportstätten und deren unmittelbarer Umgebung untersagt. Konkret soll das Rauchen innerhalb eines Radius von 100 Metern um den Eingangsbereich dieser Einrichtungen nicht gestattet sein. Dies dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Null-Toleranz beim Führen von Fahrzeugen
Ein besonders wichtiges Thema für Kiffer ist in der ganzen Debatte bisher unberührt geblieben. Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis bleibt auch nach der Teillegalisierung strengstens verboten. Ähnlich wie beim Alkoholkonsum gilt hier eine Null-Toleranz-Politik. Das bedeutet, dass bereits geringste Mengen an THC im Blut als Beeinträchtigung gelten und zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können.
Da sich THC aber ganz anders als beim Alkohol noch Wochen im Blut nachweisen lässt, bleibt hier nur zu hoffen, dass in Zukunft auch Änderungen für Autofahrer bedacht werden.